Die Berechnungen werden nur für die Stadt Basel ausgeführt. Die Gemeinden Bettingen und Riehen haben eigene Steuergesetze.
| Annahme: Unselbständig erwerbende Person mit eigenem Haushalt |
Steuerfuss (Als Defaultwert wird der Kantonshauptort für eine reformierte Person angenommen)
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| Kantonssteuer |
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Gemeindesteuer |
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Kirchensteuer |
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Anmerkung:
Diese Berechnung ist allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, die Zahlen sind unverbindlich. |
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