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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Abteilung Grundlagen

 

LISTE DER STEUERVERGÜNSTIGUNGEN BEIM BUND

 

Tabelle 3: Klassierung im Bereich der übrigen Steuern der ESTV

Für eine Begründung der Klassierung einer Ausnahmeregelung die jeweilige Regelung anklicken.
Zeichenerklärung

 

Nr.

     Beschreibung der untersuchten steuerrechtlichen Regelung

Klassierung

Einnahmenausfall in Mio. Fr. (Bund)

Jahr

Stempelabgaben*

 

 

 

   Emissionsabgabe

 

 

 

86

Kapitalgesellschaften mit gemeinnützigem Zweck

+

2.5

2004

87

Fusionen und Umstrukturierungen

+

100

2004

88

Freigrenze für Genossenschaften

+

0.15

2004

89

Konzessionierte Transportunternehmen

+

?

 

90

Bereits mit der Abgabe belastete Zuschüsse

0

 

 

91

Bereits mit der Abgabe belastetes Partizipationskapital

0

 

 

92

Freigrenze für Kapitalgesellschaften

+

60

2004

93

Ausgabe ausländischer Urkunden

+

?

 

 

 

 

 

   Umsatzabgabe

 

 

 

94

Ausgabe inländischer Urkunden

0

 

 

95

Sacheinlage von Urkunden zur Liberierung

0

 

 

96

Handel mit Bezugsrechten

+

?

 

97

Rückgabe von Urkunden zur Tilgung

0

 

 

98

Ausgabe ausländischer Urkunden

0

 

 

99

Handel mit Geldmarktpapieren

+

80

2004

100

Ausländische Vertragspartei bei ausländischen Obligationen

+

220

2004

101

Übertragung bei Umstrukturierung

+

?

 

102

Übertragung qualifizierter Beteiligungen

+

?

 

103

Gewerbsmässiger Effektenhändler

+

240

2004

104

Ausländische Anleger und inländische Anlagefonds

+

210

2004

105

Ausländische Vertragspartei

+

260

2004

106

Ausländisches Mitglied einer inländischen Börse

+

20

2004

107

Differenzierte Abgabesätze

+

?

 

 

 

 

 

 

   Abgabe auf Versicherungsprämien

 

 

 

108

Lebensversicherungen

+

1’300

2009

109

Kranken-, Invaliden- und Unfallversicherung

+

1’500

2008

110

Diverse Versicherungen

+

3.5

2004

111

Arbeitslosenversicherung

+

260

2009

112

Rückversicherungen

+

?

 

113

Kaskoversicherungen für Luftfahrzeuge und Schiffe sowie Transportversicherung

+

23

2009

114

Versicherungen für Sachen im Ausland

+

?

 

115

Reduzierter Satz für Lebensversicherungen

+

100

2004

 

 

 

 

 

Verrechnungssteuer**

 

 

 

116

Reserven und Gewinne bei Umstrukturierungen

0

 

 

117

Anlagefonds

0

 

 

118

Zinsen unter 200 Franken

+

?

 

119

Zinsen auf dem Kapital von Lebensversicherungen

0

 

 

120

Übertragung von Arbeitsbeschaffungsreserven

0

 

 

121

Freiwillige Leistungen

0

 

 

122

Lotteriegewinne unter 50 Franken

+

?

 

123a

Vorsorgeleistungen: Kapitalleistungen unter 5000

0

 

 

123b

Vorsorgeleistungen: AHV-/IV-Leistungen

0

 

 

124

Differenzierte Steuersätze

0

 

 

 

 

 

 

Spielbankenabgabe***

 

 

 

125

Reduktion während den ersten vier Betriebsjahren

+

?

 

126

Für öffentliche Interessen verwendete Erträge

+

?

 

127

Vom Tourismus abhängige Standortregionen

+

?

 

128

Kumulation der Gründe

+

?

 

129

Kompensation für Abgabeerhebung durch Kanton

0

 

 

 

 

 

 

 

Wehrpflichtersatzabgabe***

 

 

 

130

Behinderte

+

?

 

131

Gesundheitsschädigung durch Dienstleistung

+

?

 

132

Mitglieder der Bundesversammlung und militärisches Personal

Z

 

 

133

Kriegsbetrieb

0

 

 

 

 

 

 

 

 

* Sowohl unter einer Einkommensteuer als auch unter einer Konsumsteuer wären die Stempelabgaben in ihrer Gesamtheit eine Überbesteuerung (negative Steuervergünstigung) im Wert von 2,6 Mrd. (2008). Die hier aufgelisteten Ausnahmen wären dementsprechend weder unter einer Einkommensteuer noch unter einer Konsumsteuer eigentliche Steuervergünstigungen. Die Beurteilung dieser Steuervergünstigungen richtet sich hier nach dem besonderen Steuernorm der Stempelabgaben.

** Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer. Für die Analyse der hier aufgelisteten Ausnahmen wird hier als Steuernorm die Behandlung der betroffenen Erträge und Leistungen bei der direkten Bundessteuer herangezogen.

*** Für die übrigen Steuern gibt es weder unter einer Einkommensteuer noch unter einer Konsumsteuer einen Platz. Sie würden somit alle als Überbesteuerung (negative Steuervergünstigung) gewertet und Steuervergünstigungen gäbe es keine. In dieser Tabelle wird stattdessen die jeweilige Steuernorm als Referenz verwendet.