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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Abteilung Grundlagen

 

LISTE DER STEUERVERGÜNSTIGUNGEN BEIM BUND

 

Tabelle 4: Klassierung im Bereich der übrigen Steuern und Abgaben der EZV

Für eine Begründung der Klassierung einer Ausnahmeregelung die jeweilige Regelung anklicken.
Zeichenerklärung

 

Nr.

Beschreibung der untersuchten steuerrechtlichen Regelung

Klassierung

Einnahmenausfall in Mio. Fr. (Bund)

Jahr

Tabaksteuer*

 

 

 

134

Zollfreie Tabakfabrikate

+

?

 

135

Tabakfabrikate nicht für den Verbrauch bestimmt

0

 

 

136

Tabakfabrikate als Heilmittel

0

 

 

 

 

 

 

 

Getränkesteuern*

 

 

 

 Biersteuer

 

 

 

137

Haustrunk

+

?

 

138

Zollfreies Bier

+

?

 

 

 

 

 

 

   Gebrannte Wasser

 

 

 

139

Für Eigengebrauch

+

?

 

140

Reduzierter Satz für Kleinproduzenten

+

?

 

 

 

 

 

 

Automobilsteuer*

 

 

 

141

Invalide

+

0.3

2010

142

Elektromobile

+

0.84

2010

 

 

 

 

 

Mineralölsteuer*

 

 

 

143

Prozessenergie, Proben, Verluste

+

70

2010

144

Treibstoffe von Luftfahrzeugen

+

1’287

2010

145

Treibstoffe von konzessionierten Transportunternehmen

+

68

2010

146

Rückerstattung für Land- und Forstwirtschaft sowie Berufsfischerei

+

67

2010

147

Rückerstattung in Einzelfällen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit oder allgemeinem Interesse

+

4

2010

 

 

 

 

 

CO2-Abgabe*

 

 

 

148

Grossverbraucher im internationalen Wettbewerb

+

67

2010

 

 

 

 

 

Schwerverkehrsabgabe*

 

 

 

   Abgabebefreiung

 

 

 

149

Militärkontrollschilder

+

?

 

150

Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen

+

?

 

151

Konzessionierte Transportunternehmen

+

?

 

152

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

+

?

 

153

Schweizerische Tagesschilder

+

Ca. 0

2011

154

Schweizerische Händlerschilder

+

?

 

155

Schweizerische Ersatzfahrzeuge

0

 

 

156

Fahrschulfahrzeuge für Fahrschulzwecke

+

?

 

157

Veteranenfahrzeuge mit Fahrzeugausweis

+

Ca. 0

 

158

Motorwagen mit elektrischem Antrieb

0

 

 

159

Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse

+

?

 

160

Raupenfahrzeuge

+

Ca. 0

 

161

Transportachsen

0

 

 

162

Humanitäre oder gemeinnützige Gründe

+

.005

2011

 

 

 

 

 

   Reduktion der Abgabe

 

 

 

163

Schwere Motorwagen für den Personentransport und Wohnanhänger sowie schwere Personenwagen

+

?

 

164

Gesellschaftswagen und Gelenkbusse

+

?

 

165

Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für den Sachentransport bis 45 kmh sowie Motorfahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes

+

?

 

 

 

 

 

 

   Sonderregelungen

 

 

 

166

Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs

+

?

 

167

Rückerstattungen UKV

+

17.35

2010

168

Rückerstattungen Holz

+

5.33

2010

169

Transport von offener Milch und landwirtschaftlichen Nutztieren

+

7

2010

 

 

 

 

 

   Rückerstattungen

 

 

 

170

Ausserverkehrsetzungen

0

 

 

171

Auslandfahrten

0

 

 

 

 

 

 

 

Nationalstrassenabgabe*

 

 

 

172

Militärkontrollschilder

+

?

 

173

Fahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und der Nationalstrassen-Unterhaltsdienste, Ambulanzen sowie Fahrzeuge des Zivilschutzes

+

?

 

174

Fahrzeuge von zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitzabkommen

+

.01

2011

175

Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern

+

?

 

176

Fahrzeuge ohne Kontrollschilder auf der Fahrt zu amtlichen Fahrzeugprüfungen

0

 

 

177

Fahrzeuge im Hilfseinsatz bei Bränden, Unfällen, Pannen, usw.

+

?

 

178

Starre Anhänger

+

?

 

179

Leichte Sattelmotorfahrzeuge und leichte Sattelschlepper, auf denen die Schwerverkehrsabgabe erhoben wird

+

?

 

180

Fahrzeuge auf Fahrten bei amtlichen Führerprüfungen

+

?

 

181

Ausländische Regierungsfahrzeuge in offizieller Mission

+

?

 

182

Durch die OZD befristete Sistierung der Abgabepflicht auf Teilstrecken infolge von Katastrophen oder ausserordentlichen Verkehrssituationen

+

Ca. 0

2010

 

 

 

 

 

Einfuhrzölle*

 

 

 

183

Gespendete Waren, Motorfahrzeuge für Invalide

0

 

 

184

Kunstgegenstände für Unterricht, Sammlungsstücke zur öffentlichen Besichtigung

0

 

 

185

Gegenstände für Unterricht und Forschung für öffentliche oder gemeinnützige Unterrichtsanstalten

0

 

 

186

Instrumente/Apparate zur Untersuchung von Patienten in öffentlichen oder gemeinnützigen Spitälern oder Pflegeanstalten

0

 

 

187

Studien und Werke von Künstlern

0

 

 

 

 

 

 

 

 

*   Für die übrigen Steuern und Abgaben der EZV gibt es weder unter einer Einkommensteuer noch unter einer Konsumsteuer einen Platz.
Sie würden somit alle als Überbesteuerung (negative Steuervergünstigung) gewertet und Steuervergünstigungen gäbe es keine.
In dieser Tabelle wird stattdessen die jeweilige Steuernorm als Referenz verwendet.