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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Abteilung Grundlagen

 

LISTE DER STEUERVERGÜNSTIGUNGEN BEIM BUND

 

Tabelle 1 : Klassierung im Bereich der direkten Bundessteuer

Für eine eingehende Beschreibung der verwendeten Steuernormen (Einkommensteuer und Konsumsteuer), siehe Moes(2011).

Für eine Begründung der Klassierung einer Ausnahmeregelung die jeweilige Regelung anklicken.
Zeichenerklärung

 

 

Referenzsystem:

Einkommensteuer

Konsumsteuer

 

Nr.

Beschreibung der untersuchten steuerrechtlichen Regelungen

 

Einnahmenausfall (Bund)

in Mio. Fr.

 

Einnahmenausfall (Bund)

in Mio. Fr.

 

Klassierung

Klassierung

Jahr

Natürliche Personen

 

 

 

 

 

   Altersvorsorge

 

 

 

 

 

1a

Abzug Beiträge Arbeitgeber an die 1. Säule

0

 

0

 

 

1b

Abzug Beiträge Arbeitnehmer an die 1. Säule

0

 

0

 

 

2

Besteuerung Einkünfte aus der 1. Säule

0

 

0

 

 

3

Abzug Beiträge an die 2. Säule (beim Arbeitgeber)

0

 

0

 

 

4

Abzug Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die 2. Säule beim (Arbeitnehmer)

+

3’500

0

 

2007

5

Steuerfreiheit Arbeitgeber-Kapitalzahlungen für Einkauf

+

165

0

 

2007

6

Steuerfreiheit der Erträge auf Kapital der 2. Säule

+

1’450

0

 

2007

7

Besteuerung Renten aus der 2. Säule

-

-1’500

0

 

2007

8

Besteuerung der Einkünfte aus der 2. Säule (red. Satz auf Kapitalleistungen)

-

-160

+

635

2006

9

Übergangsregelung (reduzierte Besteuerung der Renten aus der 2. Säule )

-

≈ 0 [1]

+

150

2007

10

Abzug Beiträge in die Säule 3a

+

830

0

 

2009

11

Steuerfreiheit der Erträge auf Kapital der Säule 3a

+

50

0

 

2007

12

Besteuerung der Einkünfte aus der Säule 3a (red. auf Kapitalleistungen )

-

-?[2]

+

0[3]

 

13a

Abzug Beiträge für Krankenversicherung

+

600

+

600

2006

13b

Abzug für Lebensversicherungsprämien

0

 

-

-670

2009

13c

Abzug für Sparzinsen

0

 

-

-80

2009

14

Steuerfreiheit der Erträge und Gewinne auf Kapital der Säule 3b

+

75

0

 

2004

15

Weitgehende Steuerfreiheit der Leistungen aus rückkaufsfähiger privater Kapitalversicherung

-

-?

+

380

2010

16

Teilbesteuerung von Leibrenten und Einkünften aus Verpfründung

0

 

+

?

 

 

 

 

 

 

 

 

   Berufskosten unselbständig Erwerbender

 

 

 

 

 

17

Abzug der Fahrkosten

+

500

+

500

2009

18

Abzug für auswärtige Verpflegung

+

400

+

400

2009

19

Abzug für auswärtigen Wochenaufenthalt

+

35

+

35

2009

20

Abzug der Weiterbildungs- und Umschulungskosten

+

25

0

 

2010

21a

Abzug übrige Berufskosten: Berufskleider, Berufswerkzeuge und Fachliteratur

0

 

0

 

 

21b

Abzug übrige Berufskosten: Kosten für Arbeitszimmer und PC

+

?

+

?

2009

 

 

 

 

 

 

 

   Berufskostenselbständig Erwerbender

 

 

 

 

 

22

Sonderabschreibungen auf Investitionen betreffend Umweltschutz

+

?

0

 

 

23

Abzug der Rückstellungen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge

+

?

+

?

 

24

Abzug der eingetretenen und verbuchten Verluste

0

 

0

 

 

25

Abzug der Zinsen auf Geschäftsschulden und der Zinsen auf Beteiligungen

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   Allgemeine Abzüge

 

 

 

 

 

26

Abzug für private Schuldzinsen (Überhang)

+

25

+

25

2004

27

Abzug der dauernden Lasten sowie 40 Prozent der bezahlten Leibrenten

+

?

+

?

 

28

Abzug der Unterhaltsbeiträge

0

 

0

 

 

29

Abzug der Prämien für EO, ALV und obligatorische UV

Z

(?)

0

 

 

30

Abzug für Krankheits- und Unfallkosten

Z

(80)

Z

(80)

2009

31

Abzug der Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke

+

180

+

180

2009

32

Abzug vom Zweitverdienereinkommen

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   Steuerbefreite Einkünfte

 

 

 

 

 

33

Steuerfreiheit der Kapitalgewinne aus Privatvermögen [4]

+

670

+

670

2009

34

Steuerfreiheit von Erbschaften und Schenkungen (zu 1/5 des Satzes)

+

600

+

600

2003

35

Steuerfreiheit der Unterstützungen aus öffentlichen und privaten Mitteln

+

?

+

?

 

36

Steuerfreiheit des Soldes für Militär- und Schutzdienst sowie des Taschengeldes für Zivildienst

+

4

+

4

2010

37

Steuerfreiheit empfangener Genugtuungszahlungen

0

 

0

 

 

38

Steuerfreiheit der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

+

0

+

0

 

39

Steuerfreiheit der Gewinne aus Glücksspielen in Spielbanken

0

 

0

 

 

40

Teilweise Steuerfreiheit für Dividenden aus Beteiligungen

-

-85

-

-85

2009

 

 

 

 

 

 

 

   Weitere Abzüge und Unterbewertungen

 

 

 

 

 

41

Kinderabzug

+

710 [5]

+

710

2009

42

Kinderfremdbetreuungsabzug

0

 

0

 

 

43

Abzug für Zahlungen von Unterstützungsbeiträgen

0

 

0

 

 

44

Abzüge für Umweltschutzinvestitionen in Liegenschaften im Privatvermögen

+

300

+

300

2010

45

Pauschalabzug für Unterhaltskosten von Liegenschaften im Privatvermögen

Z

(380)

Z

(380)

2009

46

Abzug der Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten

+

?

+

?

 

47

Unterbewertung des Eigenmietwertes

+

235

+

235

2009

 

 

 

 

 

 

 

Juristische Personen

 

 

 

 

 

48

Steuerbefreiung Gebietskörperschaften und ihre Anstalten

+

?

+

?

 

49

Steuerbefreiung konzessionierter Verkehrsunternehmen

+

?

+

?

 

50

Steuerbefreiung juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen

+

?

+

?

 

51

Steuerbefreiung juristische Personen, die gesamtschweizerisch Kultuszwecke verfolgen

+

?

+

?

 

52

Abzug freiwilliger Geldleistungen an gemeinnützige Organisationen bis zu 10 Prozent des Reingewinnes

+

?

+

?

 

53

Abzug der Rückstellungen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge (mit Obergrenze)

+

?

+

?

 

54

Reduzierter Steuersatz für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen

+

?

+

?

 

55

Beschleunigte Abschreibung bei Pflichtlagern

+

?

+

?

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ausnahmeregelungen

 

 

 

 

 

A1

Aufwandbesteuerung

+

?

+

?

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Die reduzierte Besteuerung ist bereits unter Nr. 7 berücksichtigt.

[2] Die Leistungen der Säule 3a erfolgen fast ausschliesslich in Kapitalform. Nur 2% werden in Rentenform ausbezahlt. Die Einnahmen durch die Besteuerung der Rentenleistungen aus der Säule 3a dürften darum gering sein.

[3] Dieser Einnahmenausfall ist bereits in der Schätzung unter Nr. 8 enthalten.

[4] Bei der Konsumsteuer mit Berücksichtigung des Abzugs für Erwerb der Finanzanlagen. Die Absenz eines solchen Abzugs im aktuellen Steuersystem sollte separat als negative Steuervergünstigung bewertet werden.

[5] Darin enthalten sind jedoch auch die Abzüge für unterstützte Personen.